Unterhalt für die Kinder
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu ökonomischen Aspekten rund um den Kindesunterhalt.
erstellt am 05.07.22 von Antonia Birkeneder, PD Dr. Christina Boll
Deutsches Jugendinstitut München
Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie die Inhalte dieser Seite im Überblick
- Orientierung auf der Seite
- Kindesunterhalt – Zusammenhang zum Betreuungsmodell und geleistete Zahlungen
- Welche Probleme gibt es bei der Zahlung von Kindesunterhalt?
- Unterhaltsvorschuss – finanzielle Unterstützung bei nicht gezahltem Kindesunterhalt
Orientierung auf der Seite
Was Sie auf dieser Seite erwartet.
Viele Aufgaben, die während einer Partnerschaft gemeinsam erledigt wurden, müssen nach einer Trennung zwischen den Eltern verteilt werden. Es muss geklärt werden, bei wem die Kinder (wann) wohnen, wie sie betreut werden und wer die anfallenden Kosten trägt.
Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen zum Thema Kindesunterhalt. Sie erfahren, wie der Kindesunterhalt mit dem gewählten Betreuungsmodell zusammenhängt und wie hoch die geleisteten Zahlungen
sind. In der Praxis kommt es häufig zu Problemen
bei der Zahlung von Kindesunterhalt, denen jedoch mit dem Unterhaltsvorschuss
begegnet werden kann.
Diese Seite beschränkt sich auf die ökonomischen Aspekte zum Thema Kindesunterhalt. Zusätzlich ist es möglich, dass ein Elternteil Unterhaltsansprüche für sich selbst gegenüber dem ehemaligen Partner bzw. der ehemaligen Partnerin hat (Betreuungsunterhalt sowie, bei zuvor Verheirateten, ggf. auch Ehegattenunterhalt). Wenn Sie etwas über die Anspruchsvoraussetzungen der verschiedenen Unterhaltszahlungen erfahren wollen, finden Sie hier
mehr Informationen.
Wollen Sie versuchen, sich mit Ihrer Ex-Partnerin oder mit Ihrem Ex-Partner über die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts zu einigen? Dann können Sie den Unterhaltsrechner von STARK nutzen. Sollte es Probleme bei der Einigung geben, scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen, z. B. beim Jugendamt.

Durch den Kindesunterhalt soll der Lebensunterhalt des Nachwuchses gedeckt werden
Kindesunterhalt – Zusammenhang zum Betreuungsmodell und geleistete Zahlungen
Eltern zahlen unterschiedlich viel Unterhalt für ihre Kinder. Das hängt auch vom gewählten Betreuungsmodell ab.
Beide Elternteile sind zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Dieser Verpflichtung kann in Form von finanziellen Leistungen (Barunterhalt), in Form von Betreuung im Haushalt (Betreuungsunterhalt) oder in Form von Sachleistungen, wie Verpflegung und Unterkunft (Naturalunterhalt), nachgekommen werden. Welcher Elternteil zu Geldzahlungen gegenüber dem Kind verpflichtet ist, hängt demnach vom gewählten Betreuungsmodell ab. Studien zeigen, dass sich viele Eltern zum Kindesunterhalt auch außergerichtlich einigen können, entweder allein oder mit Hilfe professioneller Unterstützung, z. B. durch das Jugendamt. Zu den Unterhaltsansprüchen in den einzelnen Betreuungsmodellen finden Sie hier ausführliche Informationen.
Residenzmodell
Die meisten getrennten Familien in Deutschland leben im sogenannten Residenzmodell . Das bedeutet, dass die gemeinsamen Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben. Dessen Wohnung ist dann die Hauptwohnung. Der andere Elternteil hat Umgang mit dem Kind, übernimmt aber weit weniger Betreuungsaufgaben. Wird das Residenzmodell von den Eltern gewählt, leben die Kinder in den meisten Fällen bei der Mutter. Somit sind es auch generell mehr Väter, die zu Barunterhaltsleistungen verpflichtet sind. Die wenigen Väter, die mit ihren Kindern im Residenzmodell leben, berichten zudem seltener von Unterhaltsansprüchen für ihre Kinder. Hiermit hängt zusammen, dass Väter, auch wenn sie alleinerziehend sind, häufig mehr verdienen als Mütter, sodass die Barunterhaltsverpflichtungen der Mütter geringer ausfallen.
Wechselmodell
Noch sehr selten, aber immer häufiger leben getrennte Familien im Wechselmodell . Dieses kann unterschiedlich gestaltet werden: paritätisch (auch symmmetrisch genannt) oder asymmetrisch. Beim paritätischen Wechselmodell leben die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Eltern und werden also auch zu gleichen Teilen von diesen betreut. In der Praxis zeigt sich, dass in diesem Modell häufig keine Kindesunterhaltszahlungen fließen. Mögliche Gründe können ähnliche Kosten- und Einkommensverhältnisse bei den Eltern sein. Im asymmetrischen Wechselmodell gibt es einen Betreuungsschwerpunkt eines Elternteils, dieser ist aber im Vergleich zum Residenzmodell schwächer ausgeprägt.
Häufigkeit der Betreuungsmodelle
Getrennte Eltern, die gefragt werden, welches Betreuungsmodell sie praktizieren, berichten zu rund 5 % von einem Wechselmodell (hierbei wird eine ungleiche Betreuungsaufteilung bis zu maximal 70/30 erfasst – dies weicht leicht von der rechtlichen Definition mit 67/33 ab, die in STARK zugrunde gelegt wird). Etwa ein weiteres Viertel (rund 20–25 %) sagt, dass sie in einem Residenzmodell ohne jeglichen Kontakt zum anderen Elternteil leben. Die Kinder leben dabei in den meisten Fällen bei der Mutter. Die übrigen 70–75 % leben in einem Residenzmodell mit entweder häufigem oder seltenem Kontakt zum anderen Elternteil.

Alleinerziehende berichten von unterschiedlich hohen Kindesunterhaltszahlungen
Höhe des Kindesunterhalts, den Alleinerziehende durchschnittlich beziehen
Unterhaltsberechtigte Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern im Haushalt, die keinen Unterhaltsvorschuss beziehen, erhalten im Durchschnitt 362 € Kindesunterhalt im Monat vom anderen Elternteil. Die Zahlungen werden für eine durchschnittliche Zahl von 1,4 Kindern unter 18 Jahren geleistet. Hinter diesem durchschnittlichen Betrag verbergen sich sehr unterschiedliche Bezüge: 38 % erhalten 400 € oder mehr, ein Drittel (34 %) erhält 250–399 €. Bei einem Zehntel (11 %) liegt der Unterhalt unter 250 € im Monat und 17 % erhalten gar keinen Unterhalt.
Welche Probleme gibt es bei der Zahlung von Kindesunterhalt?
Es kommt häufig vor, dass der Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig bzw. nicht regelmäßig gezahlt wird. Die Gründe sind dabei vielfältig.
Darüber, wie oft und in welcher Höhe Kindesunterhalt geleistet wird, gibt es keine amtlichen Daten, aber in einigen Umfragen wurden Fragen zu diesem Thema gestellt. Die Antworten deuten auf häufige Probleme bei der Zahlung von Kindesunterhalt hin. Nur etwa die Hälfte aller Befragten, die für ihre Kinder Unterhalt bekommen sollten, gibt an, dass sie die Zahlungen regelmäßig und in voller Höhe erhalten. Ein Viertel bekommt die Unterhaltszahlungen unregelmäßig oder nicht in voller Höhe und wiederum ein Viertel bekommt gar keine Unterhaltszahlungen.
Ausbleiben von Kindesunterhaltszahlungen
Es gibt verschiedenen Gründe, warum die Zahlungen nicht geleistet werden.
Kindesunterhaltszahlungen bleiben aus, weil... |
... die oder der Unterhaltsverpflichtete selbst nicht genug Geld hat |
... die oder der Unterhaltsverpflichtete sich weigert zu zahlen |
... die oder der Anspruchsberechtigte auf den Anspruch verzichtet bzw. ihn nicht einfordert |
In vielen Fällen werden Unterhaltszahlungen also nicht oder unvollständig bzw. unregelmäßig gezahlt. Die zwei Hauptgründe dafür sind, dass die Unterhaltsverpflichteten nicht zahlen können, da sie selbst nicht genug Geld zur Verfügung haben, oder dass sie sich weigern zu zahlen. Es kommt auch vor, dass Anspruchsberechtigte freiwillig auf die Zahlungen verzichten bzw. diese nicht einfordern. Dies geschieht entweder in der Annahme, dass der ehemalige Partner bzw. die ehemalige Partnerin ohnehin nicht zahlungsfähig wäre, oder weil sie die Beziehung zu dieser Person nicht belasten wollen.
Was beeinflusst das statistische Risiko, dass Unterhalt nicht gezahlt wird?
Es gibt Faktoren, die die regelmäßige Zahlung begünstigen oder dieser entgegenwirken.
Probleme bei der Zahlung von Kindesunterhalt bestehen häufiger, wenn die Elternteile wenig Kontakt miteinander pflegen und/oder weit voneinander entfernt wohnen. Auch bei Eltern, die vor der Trennung nicht miteinander verheiratet waren, kommt es häufiger zu Schwierigkeiten bei der Unterhaltszahlung. Das Risiko, dass Unterhalt nicht gezahlt wird, steigt, wenn die Unterhaltsverpflichteten kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Das Risiko ist hingegen geringer, wenn die Unterhaltsverpflichteten einer Beschäftigung nachgehen. Muss ein Elternteil für mehrere Kinder Unterhalt zahlen, so hat jedes dieser Kinder einen eigenen Unterhaltsanspruch. In der Realität zeigt sich aber, dass bei mehreren Kindern häufig nicht der volle Unterhalt für jedes Kind gezahlt wird. Außerdem steigt das Risiko, dass Unterhalt nicht gezahlt wird, je länger die Trennung zurückliegt.
Wenn die Eltern nach der Trennung beide für das Kind Verantwortung übernehmen und/oder die Eltern ein gutes Verhältnis zueinander haben, wird hingegen auch der Kindesunterhalt in der Regel zuverlässig gezahlt. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein gutes Verhältnis mit der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner anzustreben.
Was erhöht bzw. senkt das Risiko nicht (vollständig) geleisteter Unterhaltszahlungen? | |
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Erhöht das Risiko | Senkt das Risiko |
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Unterhaltsvorschuss – finanzielle Unterstützung bei nicht gezahltem Kindesunterhalt
Wenn Kindesunterhalt nicht gezahlt wird, kann finanzielle Hilfe vom Staat in Anspruch genommen werden.

Bei Problemen kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden
Der Unterhaltsvorschuss
Wenn ein Elternteil trotz Anspruch den Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht oder nur unvollständig erhält, kann Unterhaltsvorschuss bezogen werden. In diesem Fall streckt das Jugendamt die Zahlung vor und holt sich diese vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Bedingungen bis zur Volljährigkeit des Kindes bezogen werden. Im Dezember 2016 wurde für über 800.000 Kinder Unterhaltsvorschuss bezogen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt im Jahr 2023 zwischen 187 € und 338 € monatlich. Hier können Sie Ihren genauen Anspruch ermitteln. Bei Bezug von SGB-II-Leistungen (sogenanntes Hartz IV) wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen zwar angerechnet wird, ebenso wie Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, jedoch muss ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden, da sonst SGB-II-Leistungen gekürzt werden können. Daher profitieren von Unterhaltzahlungen des anderen Elternteils und vom Unterhaltsvorschuss vor allem diejenigen, die ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Zudem fällt der Unterhaltsvorschuss etwas geringer aus als der Kindesunterhalt selbst, da das Kindergeld voll (und nicht hälftig wie beim Barunterhalt) angerechnet wird.
Trennen sich Eltern, sollte es das Ziel sein, dass beide Elternteile ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Auf diese Weise muss der Unterhaltsvorschuss gar nicht erst in Anspruch genommen werden. Sie finden im Bereich Fair trennen & gemeinsam erziehen hilfreiche Tipps, wie das gelingen kann.

Der Unterhaltsvorschuss hilft vielen alleinerziehenden Eltern
Hintergrundwissen: Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017
Vor dem Jahr 2017 war der Bezug von Unterhaltsvorschuss noch begrenzt: Er wurde längstens 72 Monate und nur für Kinder unter 12 Jahren gewährt. Seit dem 1. Juli 2017 sind diese Begrenzungen aufgehoben und Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Bedingungen bis zur Volljährigkeit des Kindes bezogen werden. Nachdem diese Veränderungen in Kraft getreten sind, hat sich die Anzahl der Kinder, für die Unterhaltsvorschuss bezogen wird, in kurzer Zeit fast verdoppelt – von etwa 427.000 Kindern im Dezember 2016 auf über 800.000 Kinder im Dezember 2018.
Quellen & Links
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Mehr zum Thema
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Quellen
Quellen:
Andreß, H. J., Borgloh, B., Güllner, M., & Wilking, K. (2003). Wenn aus Liebe rote Zahlen werden: Über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Springer-Verlag.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2022). Familienleistungen – Unterhaltsvorschuss. Aufgerufen am 11. Oktober 2022 von https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558
Forsa (2003). Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland. Verfügbar unter https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94894/7e33a50d25693a44ac317a682a62c32f/prm-24073-sr-band-228-data.pdf
Hartmann, B. (2014). Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit: Wie groß ist das Problem nicht gezahlten Kindesunterhalts? (No. 660). SOEPpapers on Multidisciplinary Panel Data Research.
Hartmann, B. (2018). Kindesunterhalt. In: Geisler, E., Köppen, K., Kreyenfeld, M., Trappe, H., & Pollmann-Schult, M. Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland, 39-42.
Hubert, S., Sommer, M., & Neuberger, F. (2020). Alleinerziehend, alleinbezahlend? Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und Gründe für den Unterhaltsausfall. Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation: ZSE, 40(1), 19-38.
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Institut für Demoskopie Allensbach (2012). Akzeptanzanalyse I – Staatliche Familienleistungen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger: Kenntnis, Nutzung und Bewertung. Verfügbar unter https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/studien/AKZ_I_Schlussbericht.pdf
Institut für Demoskopie Allensbach (2017). Getrennt gemeinsam erziehen. Basierend auf IfD-Umfrage 7255. Verfügbar unter https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/studien/Abach_Trennungseltern_Bericht.pdf
Institut für Demoskopie Allensbach (2020). Lebens- und Einkommenssituation von Alleinerziehenden. Basierend auf IfD-Umfrage 8229. Verfügbar unter https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/8229_Alleinerziehende_Lebenssituation.pdf
Walper, S. (2016). Arrangements elterlicher Fürsorge nach Trennung und Scheidung: Das Wechselmodell im Licht neuer Daten aus Deutschland. Brühler Schriften zum Familienrecht, 21, 99-143.
Walper, S., Entleitner-Phleps, C., & Langmeyer, A. N. (2020). Betreuungsmodelle in Trennungsfamilien: Ein Fokus auf das Wechselmodell. Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, 40(1), 62-80.
Weitere Informationen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558
Informationen des BMFSFJ zum Unterhaltsvorschuss, Link zu Webseite, geprüft am 11.10.22
Einkommen
Komponenten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen
Einen hohen Stellenwert bei der Bestreitung des Lebensunterhalts nach einer Trennung nimmt das Arbeitseinkommen ein. Dies unterscheidet sich oft zwischen Männern und Frauen. Armutsrisiken hängen jedoch auch davon ab, welche anderen Einkommensquellen einem Haushalt zur Verfügung stehen.
Mehr erfahrenErwerbstätigkeit
Ausgestaltung von Erwerbstätigkeit nach Trennung
In welchem Umfang Elternteile nach einer Trennung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, beeinflusst maßgeblich, inwieweit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Doch es gehen noch andere Vorteile mit einer Erwerbstätigkeit einher.
Mehr erfahrenKosten einer Trennung oder Scheidung
Direkte und indirekte Kostenpunkte
Eine Scheidung verursacht direkte Kosten, die von beiden Elternteilen aufgebracht werden müssen. Aber auch die Trennung selbst führt zu verschiedenen Kostenpunkten, die von beiden oder nur von einem Elternteil getragen werden müssen.
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